im Detail
Zulässig sind nur Buchführungsarbeiten im Rahmen einer bereits eingerichteten Buchhaltung. Dallinga Office Services darf Unterlagen, die bestimmte Geschäftsvorfälle
betreffen, sammeln und entscheiden, welche einzelnen Konten innerhalb der Buchhaltung von dem Vorfall betroffen sind sowie den entsprechenden Buchungssatz aufstellen.
Nach diesem Kontieren kann Dallinga Office Services korrespondierende Buchungen innerhalb der Buchhaltung durch Eintragung in den entsprechenden Konten vornehmen.
Was macht Dallinga Office Services nicht:
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen darf Dallinga Office Services folgende Aufgaben
NICHT übernehmen:
- eine Buchhaltung einrichten, also einen Kontenrahmen erstellen beziehungsweise einen vorhandenen
Standardkontenrahmen an die Bedürfnisse des Einzelfalles anpassen (Hinweis: Der Aufruf eines in der
EDV hinterlegten Kontenplanes ist ein mechanischer Vorgang und somit dem selbständigen Buchhalter
erlaubt)
- den Jahresabschluss eines Unternehmens einschließlich der vorbereitenden Abschlussbuchungen ausführen
(hierzu sind ganz erhebliche steuer- und handelsrechtliche Kenntnisse notwendig)
- Jahressteuererklärungen erstellen
- Steueranmeldungen (wie Umsatzsteuervoranmeldung) anfertigen, soweit es sich nicht lediglich um
Lohnsteueranmeldungen handelt
- im Bereich der Lohnbuchhaltung Lohnkonten erschließen
- Lohnsteuerbescheinigungen erstellen beziehungsweise Eintragungen in der Lohnsteuerkarte vornehmen
- Lohnzettel ausstellen
- den nach § 42b Einkommenssteuergesetz vom Arbeitgeber vorzunehmenden Lohnsteuerjahresausgleich
durchführen.
Hinweis zur Firmenbezeichnung
Da Dallinga Office Services nur Teile der Buchführung übernimmt, sind die Begriffe ”Buchhaltung” bzw. ”Buchführung” und ”Buchführungsbüro” oder ”Buchführungs-Service” für
Dallinga Office Services nicht zulässig, daher der Name:
Office Services